BPA Bulletin Rede des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, zum Nationalen Reformprogramm 2018 vor dem Deutschen Bundestag am 25. April 2018 in Berlin

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Deutscher Bundestag
Rede des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, zum Nationalen Reformprogramm
2018 vor dem Deutschen Bundestag am 25. April 2018 in Berlin:

Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Wir alle wissen, dass die Europäische Union vor großen Herausforderungen steht. Wir haben zum
ersten Mal seit vielen Jahren in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein
Wirtschaftswachstum, wenngleich von unterschiedlicher Qualität und Güte. Unser Ziel muss es sein,
die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union in allen Bereichen und in all ihren
Mitgliedsländern zu verbessern. Diesem Ziel dient das Verfahren der wirtschafts- und
finanzpolitischen Koordinierung mit dem Europäischen Semester und dem Nationalen Reformprogramm,
das wir seit einigen Jahren haben und das seinerzeit auch mithilfe der Bundesregierung etabliert
worden ist.
Wenn wir wollen, dass andere Länder ihre Hausaufgaben machen, ist es ganz entscheidend, dass wir
als Bundesrepublik Deutschland mit gutem Beispiel vorangehen und diese Aufgaben ernst nehmen.
Deshalb hat das Bundeskabinett heute das Nationale Reformprogramm 2018 im Bundeskabinett
verabschiedet. Wir werden es umgehend dem Bundestag und dem Bundesrat zuleiten, um es dann der
Europäischen Kommission zu melden.
Die Verabschiedung findet statt vor dem Hintergrund einer kräftigen konjunkturellen
Aufwärtsbewegung: Wir haben im neunten Jahr in Folge einen wirtschaftlichen Aufschwung. Wir haben
im letzten Jahr ein Wirtschaftswachstum von 2,2 Prozent erzielt; das war das höchste seit langem.
Voraussichtlich wird sich der Aufschwung – das haben wir in der Frühjahrsprognose der
Bundesregierung, die wir heute ebenfalls vorgelegt haben, festgehalten – auch in den nächsten
beiden Jahren in großer Robustheit kräftig fortsetzen. Es wird nach Prognose der Bundesregierung
ein Wachstum von 2,3 Prozent in diesem und von 2,1 Prozent im nächsten Jahr geben.
Wir haben die Verpflichtung – das ist eine Notwendigkeit –, dafür zu sorgen, dass wir rechtzeitig
Strukturreformen ergreifen, dass wir rechtzeitig die Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, damit
wir auch in den Jahren danach ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum haben. Dem dient unser
Nationales Reformprogramm. Wir haben in diesem Reformprogramm die Fragen der Kommission in ihrem
Länderbericht aufgegriffen und beantwortet.
Zu Anfang will ich einen Punkt ansprechen, der in Europa und anderswo durchaus kontrovers
diskutiert wird. Es geht um die Höhe des deutschen Leistungsbilanzüberschusses. Für diesen
deutschen Leistungsbilanzüberschuss gibt es mehrere Gründe: Ein Grund ist, dass sich die deutsche
Wirtschaft in einem exzellenten, wettbewerbsfähigen Zustand befindet. Ein weiterer Grund ist, dass
Deutschland Strukturreformen vorgenommen hat, die dazu führen, dass Wachstumskräfte sich entfalten
können. Und schließlich ist auch ein Grund, dass der Euro im Augenblick auf den internationalen
Devisenmärkten in einer Art und Weise bewertet ist, die den Export aus der Europäischen Union
zusätzlich erleichtert.
Deshalb sind wir gemeinsam mit der Europäischen Kommission der Auffassung, dass dieser Überschuss,
der das Ergebnis von mehreren Faktoren ist, kein übermäßiges Ungleichgewicht darstellt. Wir sind
auch überzeugt, dass durch die Umsetzung der im Koalitionsvertrag genannten Maßnahmen der
Überschuss in den nächsten Jahren schrittweise abschmelzen wird, von acht Prozent in diesem Jahr
auf 7,5 Prozent im nächsten Jahr.
Wir planen im Jahr 2018 öffentliche Investitionen in der Größenordnung von 36,4 Milliarden Euro,
und zwar in die Bereiche, die auch die EU-Kommission für wichtig hält, insbesondere in
Infrastruktur, Bildung, Forschung und Entwicklung. Wir haben die Länder und Kommunen in den letzten
beiden Jahren umfangreich entlastet. Auch dies trägt dazu bei, dass die Kommunen ihrerseits kräftig
investieren können. Wir haben private Investitionen und Wettbewerb angereizt durch den Abbau der
kalten Progression. Wir haben durch Entlastungen von Unternehmen dazu beigetragen, dass mehr
investiert werden kann. Wir sehen, dass die Ausrüstungsinvestitionen tatsächlich kräftig anziehen.
Wir werden in dieser Legislaturperiode das Wettbewerbsrecht grundlegend modernisieren. Dazu wird es
eine Kommission “Wettbewerbsrecht 4.0” geben. Wir werden die Digitalisierung stärker in den
Vordergrund rücken, um auch dort Wachstumschancen zu ermöglichen, und wir sind mit der Europäischen
Kommission einig, dass wir im Bereich des Arbeitsmarktes eine bessere Integration von
unterrepräsentierten Gruppen brauchen: zum einen aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit, zum
anderen aber auch, um dem immer deutlicher spürbaren Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Wir haben bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die wir fortsetzen werden im Hinblick auf die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Arbeitnehmerüberlassung, steuerliche Entlastungen im
Bereich des Grund- und Kinderfreibetrages, den Abbau der kalten Progression, das Recht auf
befristete Teilzeit, Entlastungen bei Sozialabgaben und die Begrenzung des Missbrauchs im Rahmen
von befristeten Arbeitsverhältnissen.
Wir sind überzeugt, mit all diesen Maßnahmen einen Beitrag dazu zu leisten, dass der nachhaltige
Aufschwung in Deutschland noch für eine ganze Reihe von Jahren eine Fortsetzung finden kann. Wir
sind auch überzeugt, damit im Rahmen der Reformdebatte in der Europäischen Union ein Beispiel dafür
zu geben, dass es immer sinnvoll ist, weniger über ideologische Positionen als vielmehr über
konkrete Maßnahmen zu diskutieren. Deshalb werden wir uns auf Grundlage dieses Berichts auch an der
makro-ökonomischen Debatte in der Europäischen Union insgesamt deutlich wahrnehmbar beteiligen.


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