
- Schnelles Internet in Schleswig-Holstein
- Internetzugänge in Rheinland-Pfalz
- Schnelles Internet in Niedersachsen
- Schnelles Internet im Saarland
- Schnelle Internetzugänge in Brandenburg
01. Schnelles Internet in Schleswig-Holstein
Berlin: (hib/HAU) 81,9 Prozent der Haushalte in Schleswig-Holstein verfügen über einen Internetzugang mit einer Mindestgeschwindigkeit von 50 Mbit/s. Das geht aus der Antwort (18/13627) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13444) hervor. Der Vorlage zufolge gibt es bei den Internetzugängen erhebliche regionale Unterschiede. Während in städtischen Regionen die Abdeckung mit Internetzugängen mit mindestens 50 Mbit/s bei 95,2 Prozent liege, betrage diese in ländlichen Regionen 40,5 Prozent. Mindestens 100 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit erreichen der Vorlage zufolge in Schleswig-Holstein 75,1 Prozent der Haushalte. In städtischen Bereichen liege der Anteil bei 90,6 Prozent, in ländlichen Regionen bei 30,5 Prozent. Breitbandzugänge durch Glasfasertechnologie (FTTH) “auch auf der letzten Meile” haben nach Regierungsangaben 18,8 Prozent der Haushalte in Schleswig-Holstein. In ländlichen Regionen liege der Anteil bei 25,6 Prozent, in städtischen Regionen bei 16,6 Prozent. Deutschlandweit hätten 7,3 Prozent der Haushalte Glasfaserbreitbandzugänge.
Weiter heißt es in der Antwort, der Bund stelle den Flächenländern jährlich zweckgebundene GAK-Mittel (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro für die Förderung der Breitbandversorgung in ländlichen Räumen zur Verfügung. Der Anteil Schleswig-Holsteins an diesen Mitteln liege bei 610.000 Euro. Darüber hinaus könnten die Bundesländer weitere GAK-Mittel für den Breitbandausbau einsetzen.
02. Internetzugänge in Rheinland-Pfalz
Berlin: (hib/HAU) In Rheinland-Pfalz verfügen 77 Prozent der Haushalte über einen Internetzugang mit einer Mindestgeschwindigkeit von 50 Mbit/s. Das geht aus der Antwort (18/13628) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13445) hervor. Der Vorlage zufolge gibt es bei den Internetzugängen erhebliche regionale Unterschiede. Während in städtischen Regionen die Abdeckung mit Internetzugängen mit mindestens 50 Mbit/s bei 92 Prozent liege, betrage diese in ländlichen Regionen 48 Prozent. Mindestens 100 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit erreichen der Vorlage zufolge in Rheinland-Pfalz 62 Prozent der Haushalte. In städtischen Bereichen liege der Anteil bei 84 Prozent, in ländlichen Regionen bei 16 Prozent. Breitbandzugänge durch Glasfasertechnologie (FTTH) “auch auf der letzten Meile” haben nach Regierungsangaben drei Prozent der Haushalte in Rheinland-Pfalz. In ländlichen Regionen liege der Anteil bei einem Prozent, in städtischen Regionen bei vier Prozent. Deutschlandweit hätten 7,3 Prozent der Haushalte Glasfaserbreitbandzugänge.
Weiter heißt es in der Antwort, der Bund stelle den Flächenländern jährlich zweckgebundene GAK-Mittel (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro für die Förderung der Breitbandversorgung in ländlichen Räumen zur Verfügung. Der Anteil von Rheinland-Pfalz an diesen Mitteln liege bei 534.000 Euro. Darüber hinaus könnten die Bundesländer weitere GAK-Mittel für den Breitbandausbau einsetzen.
03. Schnelles Internet in Niedersachsen
Berlin: (hib/HAU) 77 Prozent der Haushalte in Niedersachsen verfügen über einen Internetzugang mit einer Mindestgeschwindigkeit von 50 Mbit/s. Das geht aus der Antwort (18/13629) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13446) hervor. Der Vorlage zufolge gibt es bei den Internetzugängen erhebliche regionale Unterschiede. Während in städtischen Regionen die Abdeckung mit Internetzugängen mit mindestens 50 Mbit/s bei 95 Prozent liege, betrage diese in ländlichen Regionen 45 Prozent. Mindestens 100 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit erreichen der Vorlage zufolge in Niedersachsen 66 Prozent der Haushalte. In städtischen Bereichen liege der Anteil bei 91 Prozent, in ländlichen Regionen bei 25 Prozent. Breitbandzugänge durch Glasfasertechnologie (FTTH) “auch auf der letzten Meile” haben nach Regierungsangaben 4,9 Prozent der Haushalte in Niedersachsen. In ländlichen Regionen liege der Anteil bei 2,6 Prozent, in städtischen Regionen bei 9,8 Prozent. Deutschlandweit hätten 7,3 Prozent der Haushalte Glasfaserbreitbandzugänge.
Weiter heißt es in der Antwort, der Bund stelle den Flächenländern jährlich zweckgebundene GAK-Mittel (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro für die Förderung der Breitbandversorgung in ländlichen Räumen zur Verfügung. Der Anteil Niedersachsens an diesen Mitteln liege bei 1,46 Millionen Euro. Darüber hinaus könnten die Bundesländer weitere GAK-Mittel für den Breitbandausbau einsetzen.
04. Schnelles Internet im Saarland
Berlin: (hib/HAU) Im Saarland verfügen 78 Prozent der Haushalte über einen Internetzugang mit einer Mindestgeschwindigkeit von 50 Mbit/s. Das geht aus der Antwort (18/13630) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13447) hervor. Der Vorlage zufolge gibt es bei den Internetzugängen erhebliche regionale Unterschiede. Während in städtischen Regionen die Abdeckung mit Internetzugängen mit mindestens 50 Mbit/s bei 83 Prozent liege, betrage diese in ländlichen Regionen 29 Prozent. Mindestens 100 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit erreichen der Vorlage zufolge im Saarland 66 Prozent der Haushalte. In städtischen Bereichen liege der Anteil bei 75 Prozent, in ländlichen Regionen bei sechs Prozent. Breitbandzugänge durch Glasfasertechnologie (FTTH) “auch auf der letzten Meile” haben nach Regierungsangaben zwei Prozent der Haushalte im Saarland. Deutschlandweit hätten 7,3 Prozent der Haushalte Glasfaserbreitbandzugänge.
Weiter heißt es in der Antwort, der Bund stelle den Flächenländern jährlich zweckgebundene GAK-Mittel (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro für die Förderung der Breitbandversorgung in ländlichen Räumen zur Verfügung. Der Anteil des Saarlandes an diesen Mitteln liege bei 67.000 Euro. Darüber hinaus könnten die Bundesländer weitere GAK-Mittel für den Breitbandausbau einsetzen.
05. Schnelle Internetzugänge in Brandenburg
Berlin: (hib/HAU) Im Land Brandenburg verfügen 64 Prozent der Haushalte über einen Internetzugang mit einer Mindestgeschwindigkeit von 50 Mbit/s. Das geht aus der Antwort (18/13631) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13448) hervor. Der Vorlage zufolge gibt es bei den Internetzugängen erhebliche regionale Unterschiede. Während in städtischen Regionen die Abdeckung mit Internetzugängen mit mindestens 50 Mbit/s bei 89 Prozent liege, betrage diese in ländlichen Regionen 38 Prozent. Mindestens 100 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit erreichen der Vorlage zufolge in Brandenburg 41 Prozent der Haushalte. In städtischen Bereichen liege der Anteil bei 67 Prozent, in ländlichen Regionen bei 14 Prozent. Breitbandzugänge durch Glasfasertechnologie (FTTH) “auch auf der letzten Meile” haben nach Regierungsangaben 3,5 Prozent der Haushalte in Brandenburg. In ländlichen Regionen liege der Anteil bei 0,5 Prozent, in städtischen Regionen bei 10,2 Prozent. Deutschlandweit hätten 7,3 Prozent der Haushalte Glasfaserbreitbandzugänge.
Weiter heißt es in der Antwort, der Bund stelle den Flächenländern jährlich zweckgebundene GAK-Mittel (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro für die Förderung der Breitbandversorgung in ländlichen Räumen zur Verfügung. Der Anteil Brandenburgs an diesen Mitteln liege bei 859.000 Euro. Darüber hinaus könnten die Bundesländer weitere GAK-Mittel für den Breitbandausbau einsetzen.
- Handelsbeziehungen zur Westsahara
- Risiken des Drogenkonsums
- Neue Strukturen zur Gesundheitsförderung
01. Handelsbeziehungen zur Westsahara
Berlin: (hib/PEZ) Handelsbeziehungen zum Gebiet der Westsahara sind Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (18/13591) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13381). Darin erklärt die Bundesregierung, im Jahr 2016 Exporte mit einem Volumen von 84.000 Euro dorthin geliefert zu haben. Importe aus der Westsahara gab es demzufolge nicht. Bezüglich der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko verweist die Bundesregierung auf eine Stellungnahme des Juristischen Dienstes des Rates, der den Mandatsentwurf für die Verhandlungen im Einklang mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sieht. Letzteres Urteil hatte die Fraktion zum Anlass für ihre Anfrage genommen – im Vorwort schreiben die Abgeordneten, der EuGH habe erklärt, dass das EU-Handelsabkommen mit Marokko nicht automatisch auf das Gebiet der Westsahara angewendet werden darf.
Berlin: (hib/PK) Die Diskussion über eine mögliche Legalisierung von Cannabis könnte nach Ansicht der Bundesregierung zur einer Verharmlosung der Risiken des Drogenkonsums beitragen. Pauschale Legalisierungsforderungen aus der Politik könnten auch das Engagement von Schülern, Eltern und Lehrern für ein möglichst drogenfreies Leben erschweren, heißt es in der Antwort (18/13606) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13476) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung habe unlängst bei der Vorstellung des Drogen- und Suchtberichts 2017 darauf hingewiesen, dass in den vergangenen Jahren vor allem in den USA und Kanada eine umsatzstarke Cannabiswirtschaft entstanden sei, die sich für die Legalisierung der Droge einsetze. Dies zeige sich bei einer Vielzahl von Kongressen und Messen, die mittlerweile nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland veranstaltet würden.
Linke, Grüne und die FDP sprechen sich für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis aus.
03. Neue Strukturen zur Gesundheitsförderung
Berlin: (hib/PK) Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat zur Umsetzung des 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetz neue Strukturen aufgebaut. So wurde eine Abteilung 5 “Unterstützung der Krankenkassen bei Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten” errichtet, wie aus der Antwort (18/13612) der Bundesregierung auf eine Kleinen Anfrage (18/13504) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.
Der Abteilung 5 sind den Angaben zufolge 25 Vollzeitstellen zugeordnet worden. Der GKV-Spitzenverband hat die BZgA für die Jahre 2016 und 2017 jeweils mit neun Aufträgen versehen. Dabei geht es unter anderem um Koordinierungsstellen für gesundheitliche Chancengleichheit in den Bundesländern, die Gesundheits- und Präventionsforschung, die Entwicklung von Interventionskonzepten, die Einrichtung eines Internetportals für Gesundheitsförderung und Prävention sowie die Prävention des Alkoholmissbrauchs von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Schule und Ausbildung.
Der Mittelansatz zur Umsetzung der Projekte lag 2016 bei rund 2,66 Millionen Euro, 2017 bei rund 19,43 Millionen Euro. Davon wurden 2016 rund 393.000 Euro tatsächlich ausgegeben, 2017 nach bisherigem Stand rund 1,63 Millionen Euro. Die Kritik des GKV-Spitzenverbandes an der BZgA bezieht sich den Angaben zufolge auf den aus Sicht der GKV unzureichenden Mitteleinsatz. Es müsse aber berücksichtigt werden, dass bei der BZgA erst die notwendigen Strukturen hätten geschaffen werden müssen, heißt es in der Antwort weiter.
Die herausgehobene Rolle der BZgA in dem Präventionsgesetz (18/5261) war unter Experten heftig umstritten, weil die nachgeordnete Behörde des Bundesgesundheitsministeriums pro Jahr 35 Millionen Euro von den Krankenkassen für Beratungs- und Unterstützungsleistungen zugunsten der Prävention bekommt. Fachleute sahen darin eine unzulässige Quersubventionierung einer Bundesbehörde mit Hilfe von Versichertengeldern.
Das Präventionsgesetz soll dazu beitragen, lebensstilbedingte ,,Volkskrankheiten” wie Diabetes, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Schwächen oder Adipositas einzudämmen und Menschen zu einer gesunden Lebensweise zu bewegen. Die Prävention soll dabei auf jedes Lebensalter und in alle Lebensbereiche ausgedehnt werden, in die sogenannten Lebenswelten.
Source: Deutscher Bundestag
By
Robert Williams
Editor in Chief
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