
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Was ist neu?
Neuregelungen im Februar 2018
Eine neue Verordnung sichert die hohe Qualität des Trinkwassers in Deutschland. Ein Übereinkommen
des Europarats schützt Frauen besser vor häuslicher Gewalt. Kosmetische Sprays mit Zinkoxid sind
künftig verboten.
Frauen
Besserer Schutz von Frauen vor Gewalt
Am 1. Februar tritt das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft, die sogenannte Istanbul-Konvention. Das Übereinkommen
enthält umfassende Verpflichtungen zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter. Mit
Deutschland haben jetzt 25 der 47 Mitgliedstaaten des Europarats die Konvention ratifiziert.
Weitere Informationen:
Istanbul-Konvention
Gesundheit
Sauberes Trinkwasser für ein gesundes Leben
Eine neue Trinkwasserverordnung sichert die hohe Wasserqualität in Deutschland: Wasserversorger
müssen über Aufbereitungsstoffe oder verwendete Materialien informieren. Versorgungsanlagen dürfen
nicht zweckentfremdet werden. Eigentümer von “privaten Hausbrunnen” sind weitgehend von chemischen
Kontrolluntersuchungen entlastet, wenn die Trinkwasserhygiene gewahrt ist. Die Verordnung ist am 9.
Januar 2018 in Kraft getreten.
Weitere Informationen:
Trinkwasserverordnung
Verbraucherschutz
Zinkoxid in Kosmetika eingeschränkt
Es dürfen keine Kosmetika mit Zinkoxid mehr in Verkehr gebracht werden, die Verbraucher aus
Versehen einatmen könnten. Das gilt zum Beispiel für Sprays. Das Inhalieren von Zinkoxidpartikeln
kann eine Lungenentzündung zur Folge haben. Die Neuregelung der EU-Kosmetik-Verordnung wird ab 24.
Februar 2018 wirksam.
Weitere Informationen:
EU-Kosmetik-Verordnung
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