
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Festakt
Rede von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beim Festakt zum 20-jährigen Bestehen der
Bundesnetzagentur am 29. Mai 2018 in Bonn:
Sehr geehrter Herr Präsident Homann,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesnetzagentur,
sehr geehrter Kollege Peter Altmaier,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Deutschen Bundestag und aus den Parlamenten,
liebe ehemalige Kollegen, die sozusagen auch die Geschichte der Entstehung des heutigen Jubilars
präsentieren,
meine Damen und Herren,
ich möchte an einen ehemaligen Kollegen erinnern, der heute nicht dabei sein kann: Das ist Wolfgang
Bötsch. Er war derjenige, der das Ministerium in die Behörde überführen musste. Es passiert ja auch
nicht alle Tage, dass ein Ministerium verschwindet. Aber so können wir heute bereits das 20.
Jubiläum der Bundesnetzagentur feiern. Ich war schon beim zehnten Jubiläum dabei und bin heute sehr
gerne wiedergekommen. Denn die Bundesnetzagentur hat in ihrer Breite an Bedeutung gewonnen – und
damit nicht nur Freuden, sondern, glaube ich, auch manches Problem auf die Agenda bekommen.
Ich bin auch deshalb so gerne hier, weil Infrastrukturen und Vernetztheit in verschiedenen
Bereichen für uns von zentraler Bedeutung sind und weil sich in dieser Bundesnetzagentur auch
wirtschaftspolitisch etwas sehr Interessantes widerspiegelt, nämlich dass wir von Staatsmonopolen –
wenn man das so sagen darf – zu Wettbewerb gekommen sind. Diese Aufgabe war und ist schon schwierig
genug. Selbst nach 20 Jahren gibt es immer noch Schlachten, die manchmal in Bonn und manchmal in
Brüssel ausgetragen werden.
Wir müssen jetzt aber auch bei neuen Infrastrukturen, wie zum Beispiel beim Breitbandausbau,
lernen, wie wir bei Dingen, die wir als Daseinsvorsorge bezeichnen – und die beispielsweise in Form
der Elektrizitätsanbindung jedes Haushalts selbstverständlich waren –, nun über
privatwirtschaftliches Tun mit klugen Anreizen wieder ein flächendeckendes Netz der Daseinsvorsorge
schaffen. Diese Schlacht ist ungefähr so kompliziert wie der Wandel vom Staatsmonopol hin zu
Wettbewerb. Die Bundesnetzagentur hat mit beiden Bewegungen in der ganzen Breite zu tun. Dass sie
neue Aufgabenfelder – vom Breitband bis zur Bahn und anderes – dazubekommen hat, zeigt auch, dass
es sich anbietet, hier eine konsistente ordnungspolitische Herangehensweise anzulegen. Das ist
allerdings im täglichen Geschäft um Einflüsse und mit Blick auf einzelne Akteure sicherlich nicht
immer ganz einfach. Ich vermute, dass Herr Homann für allgemeine Betrachtungen nicht viel Zeit hat,
aber das Thema eignet sich sicherlich für manche Promotion.
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post – mit diesem etwas sperrigen Namen wurde die
neue Einrichtung vor 20 Jahren aus der Taufe gehoben. Dann wurde daraus eine Agentur. Der Name
wurde schlanker, das Aufgabenspektrum aber eher breiter. Ich sagte es schon: Sie befassen sich
eigentlich mit allem, was unser tägliches Leben betrifft – Telekommunikation, Post,
Schienenverkehr, Strom und Gas. Wer kann sich unser Leben und unsere Wirtschaft ohne diese
Infrastrukturen vorstellen? Niemand. Dass Strom aus der Steckdose kommt, dass Briefe und Pakete
zugestellt werden und dass das Schienennetz genutzt werden kann – das alles scheint
selbstverständlich zu sein, muss aber organisiert werden. Deshalb sind Sie dafür verantwortlich,
Daseinsvorsorge in umfassendem Sinne zusammen mit den Anbietern sicherzustellen. Sie tragen damit
eine für die Funktionsweise unserer Wirtschaft extrem hohe Verantwortung. Dafür, dass sich die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Verantwortung stellen, möchte ich jedem Einzelnen ganz
herzlich danken und zum Geburtstag der Bundesnetzagentur gratulieren.
Bei meinem einzigen Besuch, der kein Jubiläumsbesuch war, ging es um Stromleitungen, um Vernetzung
und Schaltstellen zur verlässlichen Stromversorgung. Angesichts der dramatischen Veränderungen –
ich komme noch darauf zu sprechen – ist hier unglaublich schnelles Handeln und auch die
Bereitschaft, schnell zu agieren, von absoluter Notwendigkeit.
Leistungsfähige Infrastrukturen bestimmen die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandorts und für
die Nutzer nicht nur die Qualität, sondern auch den Preis. Die Frage, wie hoch dieser sein darf,
ist sozusagen Ihr Kerngeschäft. Da müssen Sie natürlich vieles bedenken: Sie müssen es Unternehmen,
zum Beispiel Post- und Bahndienstleistern oder Energieanbietern, ermöglichen, mit diesen Preisen
vernünftig wirtschaften zu können. Die Leistungen müssen verlässlich sein. Spielräume für
Investitionen müssen da sein. Die sogenannten Altlasten derjenigen, die früher staatliche Monopole
waren, müssen – insbesondere auch mit Blick auf den Personalkörper – gerecht bedacht werden, ohne
dass die neuen Wettbewerber benachteiligt werden. Außerdem möchten die Verbraucher Dienstleistungen
zu möglichst niedrigen Preisen in Anspruch nehmen. Das ist ein wirklich umfassendes und sehr
komplexes Aufgabenfeld.
Zwischen den Anbietern und den Nachfragern stehen also die Regulierer der Bundesnetzagentur. Dass
Sie es in diesem Gestrüpp von Interessen nicht permanent allen recht machen können, liegt auf der
Hand. Aber wir können immer auf die unabhängige Tätigkeit dieser Agentur verweisen; und das ist ein
schönes Gefühl.
Mithilfe der Bundesnetzagentur sind also aus Staatsunternehmen mit teils verkrusteten Strukturen
inzwischen doch sehr effiziente Dienstleister geworden. Wir sind von den einstigen Monopolen
weggekommen. Sie sind nebenbei auch noch eine große Verbraucherschutzagentur, wie sich an der
Entwicklung der Telekommunikationsmärkte zeigt. Wenn wir einmal schauen, wie Verbraucher vom
Wettbewerb profitiert haben, dann können wir sagen: Man möchte sich mit den Telefonpreisen von vor
20 Jahren eigentlich nicht mehr befassen. “Flatrate” war damals noch ein Fremdwort.
Breitbandanschlüsse kannte man auch nicht. Da sind wir vorangekommen.
Allerdings tobt da noch eine Schlacht, die wir wirklich noch schlagen müssen – insbesondere im
Zusammenhang mit unserem Koalitionsvertrag. Jeder weiß, was los war, als wir gesagt haben: Bis 2025
möchten wir wirklich die Garantie – wie auch immer das zu erreichen ist –, dass jeder Standort in
Deutschland, jedes Haus auch im ländlichen Bereich, eine Anschlussmöglichkeit bekommt. Allerdings
muss man auch sagen: Kaum gibt es die Anschlüsse, hat man dann schon wieder damit zu tun, dass der
Kunde sie auch in Anspruch nimmt. Denn diejenigen, die investiert haben, hoffen natürlich, dass für
den Breitbandanschluss dann auch die entsprechenden Gebühren gezahlt werden, was im ländlichen
Bereich aber gar nicht bei allen der Fall ist. Ich will hier jetzt nicht über Anschlusszwänge
reden. Aber flächendeckende Netze haben zu wollen, sich dann aber die Freiheit erlauben zu können,
sich doch nicht daran zu beteiligen – das ist durchaus eine große Kunstaufgabe.
Für Unternehmen oder auch für Privathaushalte darf es aber nach unserer Meinung, wenn es um
Gleichwertigkeit und Vergleichbarkeit der Lebensverhältnisse geht, keinen Unterschied machen, ob
man in Hamburg, in der Lüneburger Heide, in München oder im Bayerischen Wald zu Hause ist. Deshalb
brauchen wir eine flächendeckende Infrastruktur.
Der Glasfaserausbau verlangt die vereinten Kräfte von Staat und Privatwirtschaft. Dabei kommt auch
die Bundesnetzagentur ins Spiel. Auch die Kabelanbieter wollen wir in diesen Tagen nicht vergessen.
Wir stärken durch Regulierungsanreize den privatwirtschaftlichen Glasfaserausbau. Es geht aber auch
darum, die Kooperation zwischen den Wettbewerbern zu fördern und Förderprogramme so zu gestalten,
dass sie wirklich das Richtige bewirken. Das müssen wir auch seitens des Bundes – der
Bundeswirtschaftsminister und auch der Bundesverkehrsminister haben da noch große Aufgaben vor sich
– so machen, dass der Landrat oder Bürgermeister vor Ort dann auch in der Lage ist, mit diesen
Förderprogrammen vernünftig umzugehen, und dafür nicht erst ein neues Hochschulstudium absolvieren
muss.
Wir wollen in dieser Legislaturperiode einen Gigabit-Investitionsfonds auflegen, der ausschließlich
Glasfaserprojekten dienen wird und der aus den Erlösen der Frequenzversteigerung für die nächste
Mobilfunkgeneration 5G gespeist werden soll. Da gibt es hinsichtlich der Zeitlinie, also der Frage,
wann und wie das stattfinden soll, bereits erste Diskussionen. Sicherlich muss es gründlich
vorbereitet werden, aber irgendwann muss es auch stattfinden. Herr Homann nickt; und ich bin voller
Hoffnung. Wir müssen schauen, dass wir dann auch wirklich in die Gänge kommen.
Bei 5G geht es ja nicht einfach nur darum, Funklöcher zu schließen. Vielmehr können wir mit einer
modernen, verlässlichen und lückenlosen und dann auch in Echtzeit stattfindenden
Mobilfunkversorgung die Anwendungen der Industrie 4.0 überhaupt erst Realität werden lassen. Das
gilt für die Industrie, das gilt für die Künstliche Intelligenz, das gilt für das autonome Fahren,
das gilt für die Telemedizin und anderes mehr. Gerade auch in ländlichen Regionen ist das von
allergrößter Bedeutung. Es geht also darum, die Innovations- und Wachstumspotenziale des digitalen
Fortschritts zu nutzen. Wir haben in Deutschland den Anspruch, nicht nur Anwender, sondern auch
selbst Wertschöpfer zu sein, weil wir auch im digitalen Zeitalter Arbeitsplätze sichern und
schaffen wollen.
Ich glaube, eine Sache, die die Bundesnetzagentur und auch uns in der Politik immer wieder betrifft
und die auch ambitioniert ist, ist die Vernetzung mit der europäischen Rechtsetzung. Die einzelnen
Rechtsetzungen müssen natürlich zueinander passen.
Wir haben gerade auch im digitalen Bereich viele Fragen politisch zu klären: Wie sieht die Arbeit
der Zukunft aus? Wie garantieren wir digitale Teilhabe im beruflichen und öffentlichen Leben? Wie
bepreisen – damit sind wir erst am Anfang – wir Daten? Was bedeutet das für unser Steuersystem? Was
bedeutet das für unsere sozialen Sicherungssysteme in der Zukunft? Wie steht es um die Rechte,
Daten zu erheben und zu verwenden? Wir führen derzeit eine umfassende Diskussion über die
Datenschutz-Grundverordnung. Sicherlich ist sie ein Einstieg, aber sie führt im Augenblick auch zu
erstaunlichen Dingen, die erst einmal aufgearbeitet werden müssen. Trotz aller Beschwerlichkeiten
über die Umsetzung der Verordnung, über die wir mit den Datenschutzbeauftragten auch noch einmal
reden müssen – sie sind unabhängig, das weiß ich; aber man kann ja trotzdem mit ihnen sprechen –,
haben wir in Europa nun zum ersten Mal ein “level playing field”, das von unserer Wirtschaft bei
der Erarbeitung dieser Datenschutz-Grundverordnung herausgestellt wurde und weswegen die Wirtschaft
in breiter Front dafür war, dass diese Datenschutz-Grundverordnung möglichst schnell verabschiedet
wird.
Wir haben viele Sorgen vor dem digitalen Wandel. Deshalb will ich deutlich sagen: Wir sollten vor
allen Dingen die Chancen sehen und uns mit den Risiken konstruktiv befassen. Wir brauchen
intelligente Geschäftsmodelle, aber auch eine intelligente Regulierung. Deshalb sind Sie in den
nächsten Jahren mindestens genauso gefragt wie bisher.
Intelligente Lösungen revolutionieren auch unsere Energieversorgung. Moderne Technologien – “smart
grid” – erleichtern die Steuerung unserer Netze. Stromverbrauch oder Heizungswärme lassen sich sehr
viel besser steuern und sehr viel besser einsetzen. Neue Technologien, neue Geschäftsmodelle, mehr
Wettbewerb sorgen auch dafür, dass Verbraucher in Deutschland schon seit geraumer Zeit zwischen
zahlreichen Strom- und Gasanbietern wählen können. Das ist auch ein Erfolg der Bundesnetzagentur
und auch ein Erfolg der europäischen Regulierung und bei uns von besonderer Bedeutung, weil wir uns
mit der Energiewende ein sehr ambitioniertes Ziel gesetzt haben.
Ich denke, einen Meilenstein haben wir in der vergangenen Legislaturperiode gesetzt, indem wir
Ausschreibungen für erneuerbare Energien verpflichtend gemacht haben. Viele haben diesen
Paradigmenwechsel noch gar nicht realisiert. Schon die ersten Ausschreibungen aber weisen darauf
hin, dass die Kosteneffizienz in diesem Zusammenhang sehr, sehr viel besser sein wird.
Wenn man sich anschaut, wie wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien vorangekommen sind, dann darf
ich daran erinnern, dass der Anteil beim zehnten Geburtstag der Bundesnetzagentur bei 15 Prozent
lag. Beim 20. Geburtstag liegt er bei über 36 Prozent. Daran sieht man also, dass etwas passiert
ist. Aber mit diesem Ausbau konnte der Ausbau der Netze leider nicht Schritt halten. Wenn ich Herrn
Homann in Ministerkonferenzen treffe, dann geht es meistens um den Ausbau der Netze, der
Hochleistungsnetze. Leider sind wir bei den ersten Netzen noch gar nicht so weit, dass wir die
zweite Stufe, die nächste Generation, schon erreicht hätten. Da ist in der Tat Eile geboten.
Da stellt sich natürlich auch die Frage der Akzeptanz in der Gesellschaft, die wir erhöht haben,
indem wir uns relativ risikofreudig für viele Leitungen unter der Erde entschlossen haben. Ob sich
das langfristig so bewährt, wie wir es uns erhoffen, werden wir sehen. Denn die technischen
Erfahrungen damit sind noch sehr begrenzt. Die Hauptsache jedenfalls ist, die Netze werden
ausgebaut. Denn viel Strom aus erneuerbaren Energien, der aber nicht genutzt wird, und Strommangel
im Süden, wenn die Kernkraftwerke vom Netz gehen – das wäre ein Desaster inklusive der europäischen
Drohungen, uns nicht mehr als einen Strommarkt zu sehen, was für Deutschland natürlich auch nicht
gut wäre. Insofern haben Sie hier noch alle Hände voll zu tun neben den anderen Dingen, die ich
schon nannte.
Die Post ist natürlich auch in besonderer Weise vom digitalen Wandel betroffen. Auf der einen Seite
der Paketmarkt, der besonders vom Internethandel betroffen ist, und auf der anderen Seite der
Unwille der Menschen, heute überhaupt noch einen Brief in einen Umschlag zu stecken und dann zum
Briefkasten zu bringen – das beschäftigt Sie im Augenblick ja auch. Ich denke, wir müssen gemeinsam
für das Verständnis werben, dass flächendeckende Versorgung bei geringer Nutzung und vielen
alternativen Nutzungsmöglichkeiten schlechterdings kaum billiger werden kann, wenn es nicht um
Quersubventionierungen gehen soll. Deshalb werden Sie schon die richtigen Entscheidungen treffen.
Die Regulierung auf den klassischen Postdienstleistungsmärkten muss mit den Entwicklungen natürlich
Schritt halten. Hier haben wir wieder das Thema, das ich schon im Zusammenhang mit
Internetanbindungen angesprochen habe: einerseits flächendeckende Grundversorgung – irgendjemand
soll sie garantieren – und andererseits die Zulassung von Wettbewerb. Das zusammenzubringen, ist
natürlich nicht ganz einfach.
Anlagen
- Nr. 57-3 (PDF) 2MB
[ http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/2018/05/Anlagen/57-3-bkin-bundesnetzagentur.pdf?__blob=publicationFile ]
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