Neuregelungen im September 2018

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Neuregelungen im September 2018

Für die Erstzulassung von Kraftfahrzeugen gilt ein neues Abgasprüfverfahren. Halogenlampen dürfen
nicht mehr hergestellt werden. Diese gesetzliche Regelungen treten zum 1. September in Kraft.

1. Verkehr
Neues Abgasprüfverfahren für Erstzulassung neuer Pkw
Neu zugelassene Pkw werden ab dem 1. September mit dem neuen Verfahren WLTP (Worldwide Harmonized
Light-Duty Vehicels Test Procedure – deutsch: weltweit einheitliches Leichtfahrzeuge-Testverfahren)
auf ihre Abgaswerte überprüft. Das Verfahren soll realistischere Werte über die Abgasemissionen
eines Fahrzeugs geben. An der Berechnung der Kfz-Steuer ändert sich grundsätzlich nichts. Sie
richtet sich weiter nach dem CO2-Prüfwert und Hubraum. Da aber das neue WLTP-Verfahren in der Regel
höhere CO2-Werte liefert, kann sich in vielen Fällen auch die KFZ-Steuer erhöhen.
Weitere Informationen beim Bundesfinanzministerium

2. Energie
Aus für Halogenlampen
Ab dem 1. September 2018 werden Halogenlampen – bis auf wenige Ausnahmen – nicht mehr hergestellt.
Das Verbot umfasst vor allem die Halogenglühlampen für normale Netzspannung von 230 Volt und mit
einem E27- oder E14-Schraubsockel. Restbestände dürfen noch verkauft werden. Bereits seit Herbst
2009 verschwinden ineffiziente Leuchten in Folge der europaweiten “Ökodesign-Richtlinie”
schrittweise vom Markt. Für Verbraucher gibt es inzwischen gute und energieeffiziente Alternativen
wie beispielsweise LED- und Energiesparlampen.
Weitere Informationen beim Umweltbundesamt
3. Arbeit und Soziales
– aktualisiert am 30.08.2018 –
Künstlersozialabgabe bleibt stabil
Für selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten bleibt im Jahr
2019 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert bei 4,2 Prozent. Derzeit werden rund
190.000 Menschen darüber als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege-
und Rentenversicherung einbezogen. Der Beitrag wird solidarisch von Kulturschaffenden, Unternehmen
und vom Bund getragen. Die Verordnung tritt am 31. August 2018 in Kraft.
Weitere Informationen beim Bundesarbeitsministerium


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