BPA Pressemitteilung Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für E-Publikationen – Monika Grütters begrüßt Entscheidung des Rats der Europäischen Union

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für E-Publikationen – Monika Grütters begrüßt Entscheidung des Rats
der Europäischen Union

Anlässlich der heutigen Entscheidung der EU-Finanzminister, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf
digitale Zeitungen, Periodika und E-Books zu ermöglichen, erklärt die Staatsministerin für Kultur
und Medien, Monika Grütters: „Es war ein langer Weg mit einem gutem Ende. Mit der heutigen
Entscheidung ist klar gestellt: Bücher, Zeitungen und Zeitschriften werden gleich behandelt,
unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form erscheinen. Bei der Entscheidung,
bestimmte Angebote durch einen reduzierten Mehrwertsteuersatz zu unterstützen, kommt es eben nicht
auf die Form, sondern auf den Inhalt an. Die für eine freie und unabhängige Meinungsbildung
unverzichtbare Funktion einer vielfältigen Presse wird gedruckt wie online erfüllt. Und auch der
kulturelle Wert eines Buches erschöpft sich nicht in seiner gedruckten Form. Wir haben uns deshalb
intensiv auch gegenüber der Europäischen Kommission dafür eingesetzt, das europäische
Mehrwertsteuerrecht entsprechend zu ändern. Es war ein langer Weg. Umso erfreulicher ist es, dass
nun endlich die erforderliche Einstimmigkeit im Rat erreicht ist und wir so ein weiteres wichtiges
kulturpolitisches Signal setzen können.“
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte bereits 2015 angekündigt, eine ermäßigte
Mehrwertsteuer auch für digitale Medieninhalte in der EU ermöglichen zu wollen. Vor zwei Jahren
legte die Kommission einen entsprechenden Vorschlag vor. Weiter ebnete das Europäische Parlament im
Juli 2017 den Weg. Heute hat nun der Rat der EU-Finanzminister (ECOFIN) den Vorschlag
verabschiedet, wonach es den Mitgliedstaaten ermöglicht werden soll, einen ermäßigten
Mehrwertsteuersatz auf Umsätze mit elektronischen Büchern, Zeitungen und Zeitschriften anzuwenden.
Deutschland hat eine entsprechende Änderung schon seit langem gefordert. Hier gilt für Print- und
Presseerzeugnisse der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, für digitale Ausgaben
hingegen bislang der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.


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