
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kabinett beschließt Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Mehr Fachkräfte für Deutschland
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Hürden für die Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmer zu senken.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht, dass Fachkräfte auch aus Staaten außerhalb der Europäischen
Union künftig leichter einwandern können. Ein Baustein, um den Fachkräftemangel in Deutschland zu lindern.
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft die Bundesregierung den Rahmen für eine zukunftsorientierte
und bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Damit setzt die Große Koalition ein
Kernvorhaben im Bereich der Migrationspolitik um.
Das Gesetz regelt klar und transparent, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen
darf und wer nicht.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehören:
* ein einheitlicher Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter
Berufsausbildung umfasst
* der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag
* der Wegfall der Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung
* die Möglichkeit für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung, entsprechend der bestehenden Regelung
für Hochschulabsolventen, für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen
(Voraussetzung sind notwendige deutsche Sprachkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts)
* verbesserte Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen im Inland mit dem Ziel der
Anerkennung von beruflichen Qualifikationen
* Verfahrensvereinfachungen, eine Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden und
beschleunigte Verfahren für Fachkräfte
Flankierende Maßnahmen
Für eine gezielte Steigerung der Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten ergänzt und
flankiert die Bundesregierung die Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetze
der Verwaltungsverfahren. Dies sind insbesondere Visumverfahren, gezielte Werbemaßnahmen gemeinsam mit der
Wirtschaft, Beschleunigungen bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und eine verstärkte
Sprachförderung insbesondere im Ausland.
Für einen starken Wirtschaftsstandort
“Wir wollen keine Einwanderung in die Sozialsysteme, sondern in den Arbeitsplatz. Das ist unser Ziel. Zudem
können wir über diesen Weg die illegale Migration etwas zurückdrängen”, erklärte Bundesinnenminister Horst
Seehofer bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in Berlin. Deshalb wird der Grundsatz der Trennung von Asyl- und
Erwerbsmigration beibehalten.
Die Sicherung des Fachkräftebedarfs gehört zu den zentralen Aufgaben dieser Legislaturperiode. Für einen
starken Wirtschaftsstandort Deutschland gilt es, die Fachkräftebasis dem Bedarf der Wirtschaft entsprechend
zu sichern und zu erweitern.
Im Vordergrund stehen dabei inländische und europäische Fachkräftepotenziale. Vor dem Hintergrund des
demografischen Wandels ist die Bundesrepublik aber auch auf Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen. Hierbei
verfolgt die Bundesregierung einen Gesamtansatz, denn der Gesetzentwurf ist Bestandteil der ebenfalls am
Mittwoch beschlossenenFachkräftestrateg
[https://www.bundesregierung.d
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