Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Rentenerhöhung
Ab Juli gibt’s mehr Geld
Rentnerinnen und Rentner können sich freuen: Zum 1. Juli steigen die Renten in Ostdeutschland um 3,91
Prozent, in Westdeutschland um 3,18 Prozent. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.
Für eine Standardrente bedeutet das: Künftig beträgt sie im Westen 1.487,18 Euro (45,83 Euro mehr als im
Vorjahr) und im Osten 1.435,05 Euro (54 Euro mehr als im Vorjahr).
Die Standardrente ist eine Regelaltersrente, die eine Durchschnittsverdienerin oder
ein Durchschnittsverdiener erhält, wenn sie bzw. er 45 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
gezahlt hat. Da die Lebensläufe der Versicherten sehr unterschiedlich sind, wird diese fiktive Rente
stellvertretend für die gesamten Altersrenten in der Berechnung der Anpassung verwendet.
Ost- und West-Renten gleichen sich weiter an
In diesem Jahr greift für die neuen Bundesländer zum zweiten Mal die 2017 gesetzlich beschlossene
Ost-West-Rentenangleichung
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Rentenwert (Ost) wird so angepasst, dass er mindestens die gesetzlich festgelegte Angleichungsstufe von 96,5
Prozent des Westwerts erreicht.
Guter Arbeitsmarkt und steigende Löhne bringen Rentenplus
Die Gründe für die Erhöhung sind die weiterhin gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und steigende Löhne.
Die Löhne sind 2018 im Westen im Vergleich zu 2017 um 2,39 Prozent gestiegen. Im Osten waren es 2,99 Prozent.
Auch für Landwirtinnen und Landwirte verändern sich die Rentenbezüge. Der allgemeine Rentenwert (West) für
im Ruhestand befindliche Landwirtinnen und Landwirte beträgt ab 1. Juli 2019 15,26 Euro beziehungsweise 14,70
Euro (Ost). Gleichzeitig ändern sich auch die Leistungen für Versorgungsberechtigte wie Kriegs- und
Wehrdienstopfer sowie Impfgeschädigte und Opfer von Gewalttaten. Die Versorgungsbezüge erhöhen sich zum 1.
Juli 2019 um 3,18 Prozent.
Dienstag, 30. April 2019
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