Bundesregierung informiert: Faire Arbeitsbedingungen bei Paketdienstleistern

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Gesetzliche Neuregelungen im Dezember 2019

Faire Arbeitsbedingungen bei Paketdienstleistern

Bei Paketdienstleistern wird stärker darauf geschaut, dass die Sozialabgaben gezahlt werden. Außerdem werden
die Lebensmittelkontrollen in der EU verschärft: Unangekündigte und risikoorientierte Kontrollen in allen
Bereichen der Lebensmittelkette sind möglich. Diese und weitere gesetzliche Neuregelungen treten in Kraft.

1. Verbraucherschutz

Strengere Regeln bei der Lebensmittelkontrolle

Die Lebensmittelkontrollen in der Europäischen Union werden ab dem 14. Dezember 2019 deutlich verschärft.
Die neuen Regeln schaffen ein umfassendes und einheitliches Kontrollsystem für die gesamte
Lebensmittelversorgungskette. In allen Bereichen werden unangekündigte und risikoorientierte Kontrollen
durchgeführt, die sich neben der Lebensmittelsicherheit künftig auch auf betrügerische Praktiken
konzentrieren. Hinweisgeber (Whistleblower), die auf Missstände hinweisen, werden besser vor Diskriminierung
geschützt.

Weitere Informationen zu den Lebensmittelkontrollen
[https://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/SichereLebensmittel/KontrolleRisikomanagement/_Texte/Kontrollverordnung.html]

2. Arbeit

Nachunternehmerhaftung: Paketboten besser abgesichert

Die Weihnachtszeit steht vor der Tür – und die bedeutet viel Arbeit für tausende Kuriere und Paketboten. Um
ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern, gilt seit dem 23. November 2019 das neue Paketboten-Schutz-Gesetz.
Generalunternehmer, insbesondere die großen Paketdienstleister, müssen künftig Sozialabgaben für säumige
Subunternehmer nachzahlen. Generalunternehmer können sich von der Haftung befreien und von Nachunternehmern
Unbedenklichkeitsbescheinigungen fordern.

Weitere Informationen zur Nachunternehmerhaftung für Paketboten
[https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/nachunternehmerhaftung-1666020]

Bessere Löhne in der Pflege

Am 29. November 2019 tritt das Gesetz für bessere Löhne in der Pflege in Kraft, das zu einer besseren
Bezahlung von Pflegekräften führen wird. Dazu sieht das Gesetz zwei Möglichkeiten vor: entweder einen
flächendeckenden Tarifvertrag, der sich auf alle Beschäftigte und Arbeitgeber in der Pflege erstreckt, oder
die Bezahlung in der Pflege wird insgesamt über höhere Lohnuntergrenzen angehoben.

Weitere Informationen zur besseren Bezahlung der Pflegekräfte
[https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/nachunternehmerhaftung-1666020]

3. Bürgerservice

Online-Ausweisfunktion für mehr Nutzer verfügbar

Mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises können sich Bürgerinnen und Bürger schon jetzt einfach
und sicher im Internet identifizieren. Nun wird die Gruppe der Nutzer auf Unionsbürger und deutsche
Staatsangehörige, die im Ausland leben, erweitert. Das Gesetz trat in seinen wesentlichen Bestimmungen am 1.
November 2019 in Kraft.

Weitere Informationen zum Bürgerservice Online-Ausweisfunktion
[https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/buergerdienste-fuer-mehr-nutzer-online-verfuegbar-1562324]


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