Bundesregierung informiert: Gemeinsame Strategie bei der Bekämpfung der Pandemie

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Bund-Länder-Konferenz

Gemeinsame Strategie bei der Bekämpfung der Pandemie

Mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am Donnerstag über die
Herausforderungen der Corona-Pandemie beraten. Bund und Länder verständigten sich auf weitere
Lockerungen: Gottesdienste sollen möglich sein und Spielplätze wieder öffnen.

Deutschland sei ein föderales Land, es werde immer regionale Unterschiede geben, betonte die Kanzlerin am
Donnerstag nach der Schaltkonferenz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Aber es liege im
Interesse der Bürgerinnen und Bürger, dass es für ganz Deutschland eine Strategie gebe und eine Zielsetzung:
Da es weder ein Medikament noch einen Impfstoff gegen das Virus gebe, gehe es immer wieder darum, die
Ausbreitung soweit zu verlangsamen, dass Gesundheitssystem und Krankenhäuser die Erkrankungen bewältigen und
jedem Patienten die bestmögliche medizinische Versorgung bieten könnten, betonte die Kanzlerin.

Vorsichtig auf die Gesamtlage blicken

Die Kanzlerin bedankte sich ausdrücklich bei denen, die sich beim Hochfahren des öffentlichen Lebens
Gedanken darüber machten, wie dies geschehen könne, und umsichtige Konzepte entwickelten.

Wenn diese Konzepte ausgearbeitet seien, bleibe es die Verantwortung der Politik zu entscheiden, wann es
wieder losgehen könne. “Und das sind schwierige Entscheidungen, schwierige Abwägungen”, betonte Merkel. Man
müsse jedes Mal vorsichtig auf die Gesamtlage blicken und alles dafür tun, damit es keinen Rückfall in eine
schwierigere Phase gebe, sondern man Schritt für Schritt vorankomme.

Einige Lockerungen beschlossen

Die Beratungen am Donnerstag seien ein Zwischenschritt gewesen, so Merkel. Man werde am 6. Mai über weitere
Lockerungen beraten, wenn Klarheit darüber herrsche, wie sich zum Beispiel die Öffnung der Geschäfte auf das
Infektionsgeschehen ausgewirkt habe. “Und deshalb haben wir heute einzelne Beschlüsse gefasst, aber wir
werden vor allen Dingen in der nächsten Woche noch mal ein weitergehendes Paket verabschieden“, kündigte die
Kanzlerin an.

Am Donnerstag habe man noch einmal gemeinsam bekräftigt, so Merkel, dass Großveranstaltungen bis zum 31.
August nicht zugelassen werden können. Dies gelte für größere Sportveranstaltungen, Volksfeste mit
Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Schützenfeste und Kirmesveranstaltungen.

Konkrete Lockerungen und Anpassungen haben Bund- und Länder für diese Bereiche beschlossen:

* Nach den Regeln, die Kirchen- und Religionsgemeinschaften gemeinsam ausgearbeitet haben, sollen wieder
Gottesdienste und Gebetsversammlungen möglich sein.
* Unter Auflagen sollen auch Spielplätze wieder öffnen können.
* Ebenfalls unter Auflagen sollen auch Kultureinrichtungen, Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten
oder zoologische und botanische Gärten öffnen können.
* Ein etwas größerer Teil der Krankenhauskapazitäten soll wieder für planbare Operationen freigegeben
werden. Diese waren in den vergangenen Wochen größtenteils verschoben worden. Aktuell werden etwa 40 Prozent
der Intensivbetten – bei finanziellem Ausgleich – freigehalten. Die aktuelle Entwicklung der Infektionszahlen
und die präzise Übersicht durch das Intensivregister lasse diesen Schritt zu, heißt es in dem Beschluss.
Für die Umsetzung der Lockerungen und Anpassungen sind die einzelnen Bundesländer zuständig.

Perspektiven für weitere Schritte

Bei der nächsten Konferenz am 6. Mai werde man die vorliegenden Konzepte der Kultus-, Jugend- und
Sportminister auswerten und klare Entscheidungen fällen, in welcher Folge und welcher Art und Weise Schule,
Kita und unter gegebenen Bedingungen bestimmte sportliche Betätigung möglich sein sollen, betonte die
Kanzlerin.

Auch anderen Branchen müsse man Perspektiven eröffnen, so Merkel. Man habe die zuständigen
Fachministerkonferenzen beauftragt, bis zu der Konferenz, die auf den 6. Mai folge, Perspektiven und
Rahmenbedingungen für die schrittweise Öffnung von Gastronomie- und Tourismusangeboten sowie weiterer
Kultureinrichtungen vorzubereiten. “Immer vorausgesetzt natürlich, dass das Infektionsgeschehen das zulässt”,
betonte die Kanzlerin. Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen sollen grundsätzlich bestehen bleiben. Details
regeln die Länder.

Vorsicht das oberste Gebot

Die Kanzlerin erinnerte an die am Donnerstag veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen und verwies auf die
tiefgehenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie. “Wir haben diese Dinge im Blick, aber ich bin der
festen Überzeugung, auch die Interessen der Wirtschaft, auch die Interessen der sozialen Kontakte verfolgen
wir dann am besten, wenn wir einen Blick darauf werfen, dass wir Schritte vorangehen können, aber nicht
wieder zurückgehen müssen. Und deshalb bleibt Vorsicht das Gebot – und die Einhaltung der Hygienemaßnahmen
auch.”

Lesen Sie hier
[https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/telefonschaltkonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-30-april-2020-1749798]
den Beschluss vom 30. April.


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