BPA Pressemitteilung Deutsch-französische Initiative zur wirtschaftlichen Erholung Europas nach der Coronakrise

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Deutsch-französische Initiative zur wirtschaftlichen Erholung Europas nach der Coronakrise

Die gegenwärtige Krise ist mit keiner Krise zuvor in der Geschichte der Europäischen Union vergleichbar.
Kein Mensch, kein Arbeitsplatz und kein Unternehmen bleibt von diesem globalen Schock verschont. Während
unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften langsam ihren Weg aus den strengen Einschränkungen der letzten
Zeit finden, sind wir weiterhin mit außerordentlichen Unsicherheiten konfrontiert. Unser Ziel indes ist klar:
Europa wird diese Krise geeint bewältigen und wir werden gestärkt aus ihr hervorgehen. Es ist das erklärte
Ziel unserer gemeinsamen Anstrengungen, eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung für die Europäische Union
zu erreichen. Wir, Deutschland und Frankreich, bekennen uns ohne Wenn und Aber zu unserer Verantwortung für
die EU und wir werden gemeinsam helfen, den Weg aus der Krise zu ebnen.

Dazu müssen wir, mehr denn je, die Stärke nutzen, die aus unserem gemeinsamen Handeln als Europäerinnen und
Europäer erwächst, und wir müssen unsere gemeinsamen Kräfte in einer Weise nutzen, wie wir es noch nie getan
haben.

Wir werden zusätzlich tiefgreifende Überlegungen darüber anstellen müssen, welche Lehren wir aus dieser
Krise ziehen. Die Konferenz zur Zukunft Europas bietet Gelegenheit, eine groß angelegte demokratische Debatte
zu eröffnen, über das Europäische Projekt, seine Reformen und seine Prioritäten.

Deutschland und Frankreich schlagen dazu folgende Maßnahmen vor:

1. Strategische Souveränität im Gesundheitssektor – Erarbeitung einer EU-„Gesundheitsstrategie“

Unsere Antwort auf die gegenwärtige Krise wie auch auf künftige Gesundheitskrisen sollte auf einer neuen
europäischen Herangehensweise im Sinne strategischer Souveränität im Gesundheitssektor beruhen: Wir streben
eine strategisch positionierte europäische Gesundheitsindustrie an, die unter uneingeschränkter Achtung der
Verantwortung der Mitgliedstaaten für ihre eigenen Gesundheits- und Sozialsysteme die europäische Dimension
des Gesundheitswesens auf eine neue Stufe hebt und Abhängigkeiten der EU reduziert. Daher werden wir:

*
* Die europäischen Forschungs- und Entwicklungskapazitäten im Bereich Impfstoffe und Behandlungsmethoden,
ebenso wie die Koordinierung und Finanzierung auf internationaler Ebene (ACT-Accelerator Initiative), mit dem
kurzfristigen Ziel erhöhen, einen Impfstoff gegen das Coronavirus in der Europäischen Union zu entwickeln und
herzustellen, der global zugänglich sein muss;
* gemeinsame strategische Lagerbestände von Arzneimitteln und Medizinprodukten (Schutzausrüstung, Testkits
etc.) aufbauen und Produktionskapazitäten für diese in der Europäischen Union stärken;
* die europäischen Beschaffungspolitiken für zukünftige Impfstoffe und Behandlungsmethoden (z. B. die
Produktion und Bevorratung zukünftiger potentieller Impfstoffe) koordinieren, um mit einer Stimme mit der
Arzneimittelindustrie zu verhandeln und den europaweiten und globalen Zugang hierzu besser zu sichern;
* eine EU-„Gesundheits-Taskforce“ innerhalb des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle
von Krankheiten (ECDC) schaffen, das beauftragt werden soll, gemeinsam mit den nationalen
Gesundheitsinstitutionen Präventions- und Reaktionspläne gegen künftige Epidemien zu entwickeln;
* einheitliche Europäische Standards für die Interoperabilität von Gesundheitsdaten schaffen (z.B. eine
harmonisierte Methodologie für vergleichbare Statistiken bei Epidemien).

2. Einrichtung eines ehrgeizigen Fonds zur wirtschaftlichen Erholung auf EU-Ebene für Solidarität und
Wachstum

Um eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung zu fördern, die das Wachstum in der EU erneuert und stärkt,
unterstützen Deutschland und Frankreich einen ehrgeizigen, zeitlich begrenzten und zielgerichteten Fonds zur
wirtschaftlichen Erholung im Rahmen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR), der diesen in den ersten
Jahren seiner Laufzeit verstärkt. Angesichts der außergewöhnlichen Herausforderungen, die die
COVID-19-Pandemie für Volkswirtschaften in der gesamten EU mit sich bringt, schlagen Frankreich und
Deutschland vor, der Europäischen Kommission zu gestatten, eine solche Unterstützung der wirtschaftlichen
Erholung mittels Aufnahme von Mitteln an den Märkten im Namen der EU zu finanzieren, und zwar unter der
Voraussetzung einer rechtlichen Grundlage, die den EU-Vertrag und Haushaltsrahmen ebenso uneingeschränkt
achtet wie die Rechte der nationalen Parlamente.

* Der Fonds zur wirtschaftlichen Erholung im Umfang von 500 Mrd. Euro wird EU-Haushaltsausgaben für die am
stärksten betroffenen Sektoren und Regionen auf der Grundlage von EU-Haushaltsprogrammen und im Einklang mit
europäischen Prioritäten bereitstellen. Er wird Resilienz, Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit der
europäischen Wirtschaften steigern, Investitionen insbesondere in den digitalen und ökologischen Wandel
erhöhen sowie Forschung und Innovationen stärken.
* Die Mittel des Fonds zur wirtschaftlichen Erholung werden gezielt eingesetzt, um den Herausforderungen
der Pandemie und ihren Nachwirkungen zu begegnen. Er wird eine ergänzende Ausnahmebestimmung sein, verankert
im Eigenmittelbeschluss, mit klar festgelegtem Umfang und Befristung und geknüpft an einen verbindlichen
Rückzahlungsplan über den gegenwärtigen Mehrjährigen Finanzrahmen hinaus, über den EU-Haushalt.
* Um die wichtigsten Herausforderungen der EU zu bewältigen, ist eine zügige Einigung auf den MFR und den
Fonds als Gesamtpaket notwendig. Die Verhandlungen werden auf den bis Februar erreichten Fortschritten
aufbauen. Wir streben an, die Haushaltsmittel im Kontext der Coronavirus-Krise so bald wie möglich
einsatzfähig zu machen.
* Diese Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung ergänzt einzelstaatliche Anstrengungen sowie das Paket,
auf das sich die Eurogruppe verständigt hat, und wird auf ein klares Bekenntnis der Mitgliedstaaten zu
solider Wirtschaftspolitik und einer ambitionierten Reformagenda gestützt.
* Die Verbesserung des Rahmens für faire Besteuerung in der EU bleibt eine Priorität, insbesondere eine
wirksame Mindestbesteuerung und eine gerechte Besteuerung der Digitalwirtschaft in der EU, idealerweise auf
den erfolgreichen Abschluss der Arbeit der OECD gestützt, sowie die Einführung einer gemeinsamen
Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage.

3. Beschleunigung des Green Deal und der Digitalisierung

Jetzt ist der Moment, um die Modernisierung der europäischen Volkswirtschaften und ihrer Geschäftsmodelle
voranzutreiben. In diesem Sinne bekräftigen wir den Europäischen Green Deal als die neue
EU-Wachstumsstrategie und als Blaupause für eine prosperierende und widerstandsfähige Wirtschaft auf dem Weg
zur Klimaneutralität bis 2050. Gleichzeitig müssen wir die Digitalisierung beschleunigen mit dem Ziel, die in
der Krise entstandenen neuen Dynamiken in einen nachhaltigen digitalen Fortschritt und digitale Souveränität
zu überführen. Zu diesem Zweck werden wir:

*
* das EU-Emissionsreduktionsziel für 2030 – zeitgleich mit einem Paket wirksamer Maßnahmen zur Verhinderung
von Carbon Leakage – erhöhen,; der angekündigte Vorschlag der Kommission zu einem CO2
-Grenzausgleichsmechanismus muss ergänzend zu den bestehenden Instrumenten sein und im Einklang mit WTO-Recht
stehen. Beihilferegeln sollen im Lichte einer ambitionierten Klimapolitik und von Carbon Leakage überprüft
werden;
* die Einführung einer CO2-Mindestbepreisung im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS)
unterstützen und an der künftigen Einführung eines sektorenübergreifenden EU ETS arbeiten.
* für jeden Sektor einen Fahrplan für die ökologische Erholung erarbeiten, der, soweit angemessen, auch
Klima- und Umweltziele und/oder -bedingungen vorsieht;
* die Digitalisierung beschleunigen, unter anderem durch den 5G-Roll-out, Maßnahmen für sichere und
vertrauenswürdige Infrastrukturen und Cybersicherheitstechnologien, digitales Identitätsmanagement,
förderliche Rahmenbedingungen für Künstliche Intelligenz und eine faire EU-Regulierung für Digitale
Plattformen.

4. Stärkung der wirtschaftlichen und industriellen Widerstandsfähigkeit und Souveränität der EU und neue
Impulse für den Binnenmarkt

Die starke Integration innerhalb des Binnenmarkts ist ein Garant unseres Wohlstands. Der Neustart der
europäischen Wirtschaft und ihre Anpassung an die Herausforderungen der Zukunft erfordern eine
widerstandsfähige und souveräne Wirtschaft und industrielle Basis ebenso wie einen starken Binnenmarkt.
Offene Märkte sowie freier und fairer Handel sind entscheidende Elemente der Lösung. Daher wollen wir:

*
* die Diversifizierung von Lieferketten unterstützen durch Förderung einer ehrgeizigen und ausgewogenen
Freihandelsagenda mit der WTO in ihrem Zentrum und einschließlich neuer Initiativen unter anderem zur
Verbesserung des Handels mit Gesundheitsprodukten, unsere Anti-Subventionsmechanismen weiterentwickeln,
wirksame Gegenseitigkeit bei Beschaffungen mit Drittstaaten gewährleisten sowie die Überprüfung von
Investitionen auf EU- und einzelstaatlicher Ebene gegenüber außereuropäischen Investoren in strategischen
Bereichen (darunter Gesundheit – Medikamente, Biotechnologie etc.) stärken und zugleich Investitionen
ermutigen, die in der EU (wieder-) angesiedelt sind.
* die industriepolitische Strategie der Kommission an die wirtschaftliche Erholung anpassen und
insbesondere die europäischen Wettbewerbspolitik modernisieren durch beschleunigte Anpassung der Regeln für
staatliche Beihilfen und Wettbewerb und beschleunigte Umsetzung wichtiger Projekte in gemeinsamem
Europäischen Interesse (IPCEIs);
* die zügige Rückkehr zu einem uneingeschränkt funktionierenden Binnenmarkt sicherstellen und diesen weiter
vertiefen mittels eines neuen Fahrplans zur Schaffung eines umfassend integrierten Marktes in
Schlüsselbereichen (insbes. Digitales, Energie, Kapitalmärkte) mit klaren Meilensteinen und einer
beschleunigten legislativen Agenda.
* die uneingeschränkte Funktionsweise des Schengenraums sichern durch Verbesserung der
Koordinationspflichten zwischen den Mitgliedstaaten in Krisenzeiten und durch Stärkung der gemeinsamen
Außengrenzen;
* soziale Konvergenz stärken und die Diskussion über einen EU-Rahmen für Mindestlohnregelungen, der an die
Verhältnisse in den Mitgliedstaaten angepasst ist, vorantreiben.

A French-German Initiative for the European Recovery from the Coronavirus Crisis – PDF, 874 KB, nicht barrierefrei
[https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1753772/414a4b5a1ca91d4f7146eeb2b39ee72b/2020-05-18-deutsch-franzoesischer-erklaerung-eng-data.pdf?download=1]


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