
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Einreiseverordnung geändert
Testpflicht für Reiserückkehrer gilt ab 1. August
Weltweit ist die Infektionslage nach wie vor sehr dynamisch. Angesichts des starken Reiseverkehrs hat das
Bundeskabinett daher beschlossen, die Testpflicht für Einreisende auszuweiten. Die neuen Regelungen gelten ab
dem 1. August.
Alle Einreisenden ab 12 Jahren müssen ab Sonntag, 1. August, ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen
können. Wer geimpft oder genesen ist, kann darauf bei entsprechendem Nachweis verzichten.
„Alle nicht geimpften Einreisenden nach Deutschland müssen sich künftig testen lassen – egal ob sie mit dem
Flugzeug, Auto oder der Bahn kommen“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Damit reduzieren wir das
Risiko, dass zusätzliche Infektionen eingetragen werden.“
Für Einreisen aus einem Virusvariantengebiet gelten weiterhin besondere Regeln: Hier müssen alle
Einreisenden – auch Geimpfte und Genesene – ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen können.
Die weiteren neuen Regelungen im Überblick:
- Demnächst werden nur noch zwei Arten von Risikogebieten – Hochrisiko- und Virusvariantengebiete –
ausgewiesen. Regelungen, die es bisher für einfache Risikogebiete gab, entfallen. - Geändert wird zudem die Altersgrenze, ab der ein Nachweis über einen Test erbracht werden muss. Künftig
müssen über Test-, Genesenen- oder Impfnachweis nur diejenigen verfügen, die 12 Jahre und älter sind. - Erleichterungen für unter 12-Jährige auch bei den Quarantäneregelungen: Sie können bei Einreise aus einem
Hochrisikogebiet die Quarantäne ohne Test nach fünf Tagen beenden. Wer nicht geimpft oder genesen ist und
älter als 12 Jahre, kann dies wie bisher nur, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird. - Die in der Regel 14-tägigen Quarantänepflichten für alle Einreisenden aus Virusvariantengebieten bleiben
bestehen.
Alle Informationen zu den aktuellen Einreise-Regeln finden Sie in unserem ausführlichen FAQ
[https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/f aq-reisen-1735032].
Weitere Informationen
Freitag, 30. Juli 2021
Link zur Meldung im Webangebot: https://www.bundesregierung.de
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