Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
umfangreich aufklären
Lebensmittelverstöße online einsehen
Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig Informationen über erhebliche Verstöße gegen
Lebensmittelvorschriften sechs Monate lang im Internet einsehen. Das sieht der Gesetzentwurf zur
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes vor, den das Bundeskabinett verabschiedet hat.
Der Paragraph 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) sieht vor, dass die
Behörden die Öffentlichkeit über bestimmte Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften
informieren. Etwa dann, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass ein Produkt ein Risiko für die
menschliche Gesundheit mit sich bringen kann. Das kann sein, wenn Unternehmen gegen
Hygienevorschriften verstoßen oder ihre Sorgfaltspflichten nicht einhalten.
Bundesweit einheitliche Fristen
Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die amtliche Information über Verstöße gegen
das LFGB grundsätzlich verfassungsgemäß ist. Allerdings müsse sie zeitlich so begrenzt sein, dass
sie sowohl den Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information als auch die
Interessen der betroffenen Unternehmen angemessen berücksichtige.
Der Gesetzentwurf schreibt nun eine für alle Bundesländer einheitliche Löschfrist von sechs Monaten
vor. Bislang hatten die Bundesländer die Befunde unterschiedlich lange veröffentlicht. Das hatte
dazu geführt, dass mehrere Gerichte gegen die Vorschrift verfassungsrechtliche Bedenken erhoben
hatten und sie seit 2013 nicht mehr angewendet wurde.
Informationsrechte bei Lebensmitteln
Damit sich Interessierte über Lebensmittel schnell informieren können, sind Behörden verpflichtet,
nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Anfrage Auskunft zu erteilen. Für akute Fragen
speziell zu Lebensmitteln haben die Bundesregierung und die Bundesländer gemeinsam ein
Internetportal eingerichtet. Hier veröffentlichen die zuständigen Behörden entsprechende Warnungen
www.lebensmittelwarnung.de.
Möchten sich Interessierte über die Kennzeichnung von Lebensmitteln informieren oder fühlen sie
sich in ihrer Erwartung enttäuscht, können sie das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de
nutzen. Dieses wird vom Bundeslandwirtschaftsministerium gefördert.
Lebensmittelkontrolle durch die Länder
Die Lebensmittelüberwachung ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer. Dabei muss das
Lebensmittelkontrollsystem ständig überprüft und gezielt verbessert werden, um veränderten
Rahmenbedingungen gerecht zu werden.
2016 wurden von der amtlichen Lebensmittelüberwachung in den Ländern 376.700 Proben von
Lebensmitteln, Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sowie Bedarfsgegenständen,
wie beispielsweise Kosmetika, untersucht. Die Experten kontrollierten risikoorientiert zudem rund
519.000 Betriebe. Das ist fast die Hälfte aller Betriebe in Deutschland, die Lebensmittel
herstellen, verarbeiten oder verkaufen.
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